Gesetzliche Versicherung
Grundsätzlich stellt der Bund finanzielle Zuwendung für Kinderwunschbehandlungen bereit, wenn das entsprechende Bundesland ebenfalls ein entsprechendes Förderprogramm bietet. Das SGB V regelt insbesondere in §27a den Leistungsanspruch des Versicherten und die Voraussetzungen für eine anteilige Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Private Versicherung
Für eine Kostenbeteiligung durch eine private Krankenkasse ist es wichtig zu wissen, bei welchem Partner die Ursache der Kinderlosigkeit liegt.
Die Versicherungsbedingungen in der privaten Krankenversicherung enthalten allerdings eigene Voraussetzungen für die Kinderwunschbehandlung. Der Leistungskatalog kann sich bei einzelnen Krankenkassen unterscheiden und hängt nicht zuletzt von den jeweiligen Vertrags- und Tarifbedingungen ab.
Detaillierte Informationen zur Kostenbeteiligung finden Sie im Informationsportal des Bundesministeriums. Informieren Sie sich am besten auch direkt bei der entsprechenden Krankenkasse bzgl. der jeweiligen konkreten Kostenübernahme.
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